Die Vorsorgevollmacht
Nehmen Sie Ihr Schicksal selbst in die Hand
Es kann sein, dass Sie irgendwann nicht mehr für sich selbst entscheiden können. Vielleicht weil Sie krank sind oder eine Behinderung haben. Wenn Sie keinen gerichtlichen Betreuer haben wollen, kann eine Vorsorgevollmacht das Richtige für Sie sein. Damit legen Sie fest, wer für Sie wichtige Entscheidungen trifft. Dann entscheidet ein Mensch für Sie, den Sie selbst bestimmt haben. Doch es gibt auch die Gefahr von Missbrauch.
Ein weiteres Instrument neben der Patientenverfügung ist die Vorsorgevollmacht. Viele Menschen fragen sich, warum sie eine Vollmacht für den Vorsorgefall verfassen sollen, denn sie haben ja eine Familie oder einen Partner, der sich um alles kümmern soll und wird. Das mag sogar stimmen, aber auch nahestehende Personen dürfen für Sie nicht einfach die Rechtsgeschäfte übernehmen, sondern Sie müssen Vorsorge treffen und jemanden bevollmächtigen oder als Betreuer bestellen: für den Zugriff auf ein Konto genauso wie für medizinische Entscheidungen, ob eine weitere Behandlung oder OP stattfinden soll bis hin zu Entscheidungen über Leben und Tod. Alle diese Entscheidungen verlangen in der Regel eine Vollmacht, wenn Sie möchten, dass Ihr Wille von einer oder mehrerer Personen Ihres Vertrauens umgesetzt wird und das macht klar, warum Sie eine solche Vorsorgevollmacht abfassen sollten.
Warum eine Vorsorgevollmacht?
Viele Menschen würden gern einer Person Ihres Vertrauens eine Generalvollmacht erteilen, damit sie in Situationen, in denen sie nicht mehr selbst entscheiden können, durch eine Person ihres Vertrauens vertreten werden. Eine solche Generalvollmacht ist für Rechtsgeschäfte (zum Beispiel Verträge) sehr gut, denn dann kann die Person Ihres Vertrauens viele wichtige Entscheidungen treffen. Alle wichtigen Entscheidungen kann sie mit der Generalvollmacht jedoch nicht treffen. Denn eine solche Vollmacht berechtigt nicht zu einer Entscheidung,…
- wenn es um eine ärztliche Untersuchung, eine Heilbehandlung oder einen medizinischen Eingriff geht, bei dem Lebensgefahr besteht oder ein schwerer, länger andauernder Gesundheitsschaden zu erwarten ist.
- wenn es um eine geschlossene Unterbringung oder eine andere freiheitsbeschränkende Maßnahme geht.
- wenn die Einwilligung in eine Organspende erforderlich ist.
In diesen Fällen muss eine Vollmacht genau diese Befugnisse zur Einwilligung explizit formulieren. Eine Generalvollmacht genügt also nicht.
Bereiche der Vorsorgevollmacht
Haben Sie bestimmte Bereiche an den Bevollmächtigten abgegeben, entscheidet der Bevollmächtigte für Sie. Diese Bereiche können Sie an Ihren Bevollmächtigten abgeben:
Bereich | Der Bevollmächtigte hat zum Beispiel die Berechtigung |
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Vermögensverwaltung, Rechtsgeschäfte in Vermögensangelegenheiten | Ihr Konto zu führen, Ihre Rechnungen zu bezahlen, Ihr Haus oder Ihre Wohnung zu verkaufen. |
Gesundheitssorge | das Krankenhaus, den Arzt oder den Pflegedienst auszuwählen, Ihre Krankenakten zu lesen, Untersuchungen und Behandlungen zu erlauben, wie zum Beispiel: Blutabnahme, Impfung, das Anlegen einer Magensonde, Computertomografie. |
Aufenthalt- und Wohnungsangelegenheiten | zu entscheiden, ob Sie in einem Pflegeheim oder Zuhause versorgt werden oder wer in Ihrer Wohnung leben darf. |
Post- und Fernmeldeverkehr | Ihre Post oder Ihre E-Mails zu lesen, einen Telefon- oder Handy-Vertrag in Ihrem Namen abzuschließen oder kündigen. |
Behörden, Gerichte | einen Anwalt für Sie zu bestellen, einen Ausweis zu beantragen, Sie bei der Rentenversicherung zu vertreten. |
Todesfall | zu entscheiden, wie oder wo Sie beerdigt werden sollen. |
Voraussetzung für eine gültige Vorsorgevollmacht
Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht erteilen möchten, müssen Sie geschäftsfähig sein. Das bedeutet, dass Sie dazu in der Lage sein müssen, selbstständig zu sagen, was Sie wollen. Normalerweise sind alle Menschen ab 18 Jahren voll geschäftsfähig. Auch wenn Sie die Vorsorgevollmacht rückgängig machen wollen, müssen Sie voll geschäftsfähig sein. Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht erteilt haben, ist diese auch dann gültig, wenn Sie später geschäftsunfähig werden. Nicht immer ist klar, ob jemand voll geschäftsfähig ist. Zum Beispiel, wenn man an Demenz oder Alzheimer erkrankt ist. Deshalb können Sie zu einem Arzt oder Notar gehen, der Ihnen schriftlich bestätigt, dass Sie voll geschäftsfähig sind.
Heute gibt es bereits in vielen Schreibwarengeschäften gute Vordrucke für Vorsorgevollmachten. Auch im Internet können Sie sehr viele gute-aber leider auch unzureichende-Vorsorgevollmachten finden. Wir empfehlen die vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz oder die von der Ärztekammer.