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Hinweisgeberschutzgesetz

Interne Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz beim Ländlichen Pflege- und Sozialberatungsdienst Heiligenloh GmbH

 

Mitarbeitende und externe Partner, die im Zusammenhang mit der Ländlichen Pflege- und Sozialberatungsdienst Heiligenloh GmbH auf mögliche Verstöße hinweisen möchten, genießen Schutz nach der EU-Richtlinie 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden („Whistleblower-Richtlinie“), dem Bundesgesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz - HinSchG) sowie weiteren relevanten Gesetzen.

 

Die Schutzmaßnahmen umfassen unter anderem Hinweise auf:

  • Strafrechtliche Vergehen wie Korruption, Diebstahl, Betrug
  • Verstöße gegen Umweltschutzvorschriften, Strahlenschutz, kerntechnische Sicherheit
  • Datenschutzverletzungen, Vertraulichkeitsbrüche in der elektronischen Kommunikation und IT-Sicherheitsmängel
  • Unregelmäßigkeiten in der öffentlichen Auftragsvergabe
  • Verstöße gegen die Pflicht zur Verfassungstreue durch Beamte

Einrichtung einer internen Meldestelle

Zur Einhaltung der genannten Richtlinie und Gesetze hat die Ländliche Pflege- und Sozialberatungsdienst Heiligenloh GmbH eine interne Meldestelle eingerichtet. Diese steht sowohl unseren Mitarbeitenden als auch externen Personen, die in Beziehung zum Unternehmen stehen, für die Meldung von Verstößen zur Verfügung.

Die interne Meldestelle wird geleitet von:

 

Jörn Wilhelm Mohrlüder

 

Kontaktmöglichkeiten zur Meldestelle:

Telefonisch unter 05442-8038340

Per E-Mail unter mohrlueder@mohrlueder.de

 

Schriftlich an folgende Adresse:

Kienmoor 14

49406 Barnstorf

 

 

Verfahrensablauf

 

Für eine vertrauliche Behandlung kennzeichnen Sie bitte postalische Einsendungen entsprechend. Bei der Kontaktaufnahme per E-Mail besteht die Option, ein anonymes Postfach zu nutzen, um Ihre Identität zu schützen, wobei dies die Kommunikation erschweren kann. Beachten Sie das Risiko des Zugriffs durch Unbefugte bei unverschlüsseltem E-Mail-Verkehr. Ein persönliches Treffen kann auf Anfrage arrangiert werden.

Die Meldestelle gewährleistet die Vertraulichkeit der Identität aller Beteiligten, außer in gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen.

Nach Eingang Ihres Hinweises erhalten Sie eine Bestätigung. Ihr Hinweis wird auf Plausibilität geprüft und geeignete Maßnahmen werden eingeleitet. Innerhalb von drei Monaten informieren wir Sie über getroffene oder geplante Maßnahmen.

Im Zuge des Meldeverfahrens können personenbezogene Daten verarbeitet werden, basierend auf Art. 6 Abs. 1 lit. c EU-DSGVO in Verbindung mit § 10 HinSchG.