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Verhinderungspflege

Verhinderungspflege

Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson

Als pflegender Angehöriger benötigt man gelegentlich eine Auszeit. Zur Erholung, um neue Kräfte zu sammeln, oder um einfach einmal eigene Wege zu gehen. So können Sie frische Energie gewinnen und Ihre eigene Gesundheit und Lebensqualität erhalten.

Neu motiviert fällt es Ihnen dann wieder leichter, sich der Pflege zu widmen. Der Gesetzgeber hat dazu, im Rahmen der Pflegeversicherung, die Möglichkeit einer Urlaubspflege oder Verhinderungspflege vorgesehen. Ob für einen Erholungsurlaub oder lediglich eine stundenweise Vertretung, gerne kümmern wir uns um die optimale Versorgung Ihrer Angehörigen. Das bedeutet, wir kommen auch stundenweise abends oder am Wochenende zu Ihnen. Sie können die Zeit dann für einen Theater-, Kino- oder Restaurantbesuch, eine Festlichkeit o.ä. nutzen. Natürlich wird hierbei auch die Grundpflege und Mobilisation von uns erbracht.

 Ihr Anspruch bei der Verhinderungspflege

  • die Pflegkasse übernimmt pro Kalenderjahr maximal 1612 EURO. Außerdem können 50% des  Leistungsbetrages für Kurzzeitpflege (806 EURO) für Verhinderungspflege genutzt werden.
  • Somit stehen Ihnen maximal 2418 EURO zur Verfügung
  • die Leistung steht Ihnen jährlich zu und verfällt am Ende des Kalenderjahres

Die Verhinderungspflege ist bei der Pflegekasse als Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson zu beantragen. Neben einem Stundensatz können auch Fahrtkosten im Rahmen der Verhinderungspflege abgerechnet werden.

Die Verhinderungspflege kann folgende pflegerische Konstellationen finanzieren:

  • die Pflege durch eine private Pflegeperson. Dazu wird eine Stundenpauschale mit der Pflegeperson vereinbart und diese mit der Pflegekasse abgerechnet.
  • einen ambulanten Pflegedienst
  • eine stationäre Pflegeeinrichtung

Voraussetzungen der Verhinderungspflege

  • der Pflegebedürftige wurde vor der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt
  • es wurde mindestens Pfleggrad 2 anerkannt

Stundenweise Verhinderungspflege durch den Pflegedienst

Die Verhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden. Wird die Ersatzpflege weniger als 8 Stunden täglich benötigt, so wird das volle Pflegegeld weitergezahlt. Die Leistung der Verhinderungspflege kann auf beliebig viele Tage verteilt werden. Die Begrenzung der Leistung auf 42 Tage im Jahr betrifft nur die Tage, an denen mehr als 8 Stunden Verhinderungspflege stattfindet.

Ansonsten wird (bei über 8 Std Versorgung täglich) in der Zeit der Verhinderungspflege das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt und die Kosten für die Ersatzpflege bis zu 1612 EURO pro Jahr übernommen.

Kombination mit Kurzzeitpflege und Entlastungsbetrag möglich

Im Fall einer stationären Pflege in einem Pflegeheim ist die Verhinderungspflege mit dem halben Budget der Kurzzeitpflege kombinierbar, dadurch steigt der maximale jährliche Betrag auf 2418 EURO. Die Kombination mit dem halben Kurzzeitpflegegeld ist auch bei Pflege durch eine Privatperson möglich, wenn Fahrtkosten oder Verdienstausfall nachgewiesen werden können.

Versorgung durch Angehörige

Wird eine private Pflegeperson organisiert, die mit dem Pflegebedürftigen bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert ist oder mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebt, werden die Kosten pro Jahr bis zur 1,5-fachen Höhe des laufenden monatlichen Pflegegeldes des jeweiligen Pflegegrades übernommen.

Ersatzpflege bei Verhinderung der Pflegeperson durch nahe Angehörige
Pflegegrad 1 2 3 4 5
jährlich - 474-, 817.50 -, 1092 -, 1351.50 -,