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Grundpflege

Grundpflege

Grundpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung für pflegebedürftige Menschen, die vorübergehend oder dauerhaft nicht alleine ihre alltäglichen Grundverrichtungen bewältigen können. Dazu gehören Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Vorbeugung (Prophylaxen) sowie die Förderung von Eigenständigkeit und Kommunikation.

Jeder Mensch kann durch einen Unfall, eine Krankheit oder altersbedingte Beschwerden. Für kurze Zeit oder auch über einen längeren Zeitraum hinweg pflegebedürftig werden. Dann ist man häufig nicht mehr in der Lage, die eigene Körperpflege zu übernehmen: sich zu waschen, sich an- und auszuziehen, zu essen und trinken oder zur Toilette zu gehen.
Die Ländliche Pflege-und Sozialberatungsdienst Heiligenloh GmbH unterstützt den Pflegebedürftigen in dieser Situation im Rahmen der Grundpflege bei seinen alltäglichen Verrichtungen, die für ihn zu großen Herausforderungen werden können.

Was ist Grundpflege?

Die Pflegeperson übernimmt im Rahmen der Grundpflege stellvertretend die Handgriffe, die der Betroffene nicht mehr alleine schafft, und unterstützt und fördert ihn bei dem, was er selbst noch ganz gut hinbekommt (Aktivierende Pflege).

Die Grundpflege kann folgende Tätigkeiten umfassen:

  • An- und Ausziehen, inklusive Auswahl und Bereitlegen der gewünschten Kleidung.
  • Mund und Zahn/ Prothesenpflege.
  • Teil oder Ganzkörperwäsche am Waschbecken, in der Dusche oder in der Badewanne
  • Ausscheidung (Toilettengang) mit Hilfestellung entweder im Bett mit Entsorgung oder Begleitung zum WC mit Hilfestellung und anschließender Reinigung, eventuell Katheterpflege oder Stomaversorgung bei Anus Praeter (künstlicher Darmausgang). Im Rahmen der Pflegeversicherung wird die Grundpflege in Leistungskomplexen oder als Zeitvergütung abgerechnet.