Wir für sie.
Alles wirkliche Leben ist Begegnung!

Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI

Wer zu Hause gepflegt wird kann zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen von mindestens 125 EURO monatlich erhalten. Bisher konnten diese nur von einem begrenzten Personenkreis (z.B. Demenzkranke) in Anspruch genommen werden. Seit Januar 2015 haben alle Pflegebedürftigen einen Anspruch auf diese Betreuungs- und Entlastungsleistungen.

Dadurch wird es vielen Kunden ermöglicht, ein langes und selbstbestimmtes Leben zu Hause zu führen.

Wir, als Ländlicher Pflege- und Sozialberatungsdienst, sind befugt diese Leistungen mit den Pflegekassen abzurechnen.

Somit können wir Ihnen ab sofort im Haushalt helfen und sie bei der Organisation und Bewältigung des Pflegealltags unterstützen. Die angebotenen Leistungen reichen vom Abwaschen, Hilfestellung und Begleitung beim Einkaufen, Fenster putzen (Hauswirtschaftliche Versorgung) über Essen kochen bis zu haushaltsnahen Dienstleistungen.

Aber auch die Hilfe und Unterstützung zur Planung des Tagesablaufes, gerade bei dementen Personen, sowie das Gedächtnistraining wird von uns angeboten.

Zur Aktivierung des Pflegebedürftigen kann die Unterhaltung durch Gespräche oder Zeitung lesen/vorlesen gefördert werden. Gerne werden auch Gesellschaftsspiele/Karten gespielt.

Wir bieten ebenso die Begleitung zu Spaziergängen, zu Veranstaltungen (auch Gottesdienst) oder Ausflügen an.

Nicht erstattungsfähig sind Verrichtungen, die zur Grundpflege gehören.
Wichtig ist es für uns, dass jeder Pflegebedürftige eine individuelle und auf seine Bedürfnisse zugeschnittene Betreuung erhält.
Unsere Leitungskräfte beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch über die vielen Möglichkeiten der Pflegeversicherung.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf: 04246-2999880!