Wir für sie.
Alles wirkliche Leben ist Begegnung!

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Wenn Versicherte zu Hause gepflegt und betreut werden, kann es hilfreich sein, das Wohnumfeld an ihre besonderen Belange anzupassen. Hierfür leistet die Pflegeversicherung unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse. Im Rahmen der wohnumfeldverbessernden Maßnahmen bezuschusst die Pflegekasse Umbaumaßnahmen wie z.B. einzelne behindertengerechte Umbauten im Badezimmer oder den Einbau eines Treppenlifters mit einem Zuschuss von bis zu 4000 -,.

Aber nicht nur Umbauten, sondern auch eine behindertengerechte Ausstattung der Küche ist förderfähig. Auch höhenverstellbare Küchenschränke oder eine unterfahrbare Arbeitsplatte in der Küche zählen zu den wohnumfeldverbessernden Maßnahmen und werden bezuschusst. Voraussetzung dafür ist mindestens der Pflegegrad 1. Für die geplante Maßnahme ist ein Kostenvoranschlag notwendig, der zusammen mit dem Antrag bei der Pflegekasse eingereicht werden muss.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wären beispielsweise:

  • Umzug in eine barrierefreie Wohnung - ebenerdige Dusche
  • Treppenlift Türverbreiterung - eine Rampe am Hauseingang
  • höhenverstellbare Küchenschränke - behindertengerechtes Badezimmer

Die Pflegekasse prüft, ob sich die pflegerische Situation des Antragstellers durch die Maßnahme verbessert oder sich die Abhängigkeit von Hilfspersonen durch die Maßnahme verringert. Auch der medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) wird hier regelmäßig eingeschaltet und schaut sich die Situation vor Ort an. Wohnen mehrere pflegebedürftige Menschen in einer Wohnung, kann der Zuschuss auch höher ausfallen. Denn der Zuschuss für jede Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds in Höhe von 4000-, wird nun für jeden einzelnen pflegebedürftigen Bewohner einer Wohngemeinschaft für bis zu vier Personen addiert. Damit erhöht sich die maximale Beteiligung der Pflegekasse für Umbaukosten auf bis zu 16000 -,.

Die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen können immer wieder gewährt werden, wenn sich die gesundheitlichen Voraussetzungen verschlechtern und dadurch neue Umbaumaßnahmen notwendig werden. Im Gegensatz zu anderen Zuschüssen beim Umbau, sind die Voraussetzungen nicht an Einkommensgrenzen oder die Erfüllung der Normen für barrierefreies Bauen gekoppelt.

Barrierefreie Umbaumaßnahmen kosten viel Geld. Die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen der Pflegekasse leisten hierbei mit maximal 4000-, je Pflegebedürftigen in vielen Fällen nur einen verhältnismäßig kleinen Beitrag und sind an die Feststellung eines Pflegegrades gekoppelt.

Je nach Situation kommen mit oder ohne Pflegegrad verschiedene weitere Zuschussgeber in Frage:

  • Krankenkasse, Rehabilitationsträger, Stiftungen
  • Wohnbauförderprogramme der Bundesländer, KfW Programme 159 und 455